HerbalHub

CSC-HerbalHub

Beitragsordnung

Transparente Beiträge, klare Regeln und eine Community, die gemeinsam wächst. Diese Beitragsordnung regelt alle finanzrelevanten Belange rund um den HerbalHub.

§ 1 Vereinsgebühren

(1) Die Mitgliedschaft im CSC-HerbalHub ist grundsätzlich mit einer monatlichen Gebühr in Höhe von 20 € verbunden. Dieser Betrag wird von allen Mitgliedern ohne unmittelbaren Gegenwert erhoben und dient dem gemeinschaftlichen Verweilen im Club sowie der Deckung laufender Grundkosten. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 € erhoben, um anfängliche Betriebskosten und gestundete Kosten externer Partner zu decken.

(2) Mitglieder ohne Cannabis-Bezug zahlen ebenfalls den monatlichen Mitgliedsbeitrag gemäß Absatz 1. Sofern darüber hinaus ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht (z. B. für administrative Aufgaben oder die Kommunikation), kann eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € pro Jahr erhoben werden.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

(1) Jedes Mitglied hat ein persönliches Beitragskonto, auf das Beiträge gemäß Absatz 4 eingezahlt werden können.

(2) Das Guthaben dient ausschließlich dem Bezug von Cannabis-Produkten laut aktueller Produktliste.

(3) Gestaffelte Mitgliedsbeiträge gemäß nachfolgender Tabelle. Die variablen Kosten je Staffelung sind umsatzsteuerfrei.

Abnahmemenge je MonatBeitragØ Preis je Gramm
7,5 g59 €7,86 €/g
15 g112,50 €7,50 €/g
22,5 g164 €7,29 €/g
30 g212 €7,07 €/g
37,5 g257 €6,85 €/g
45 g300 €6,67 €/g
50 g325 €6,50 €/g

§ 3 Zahlungsarten

(1) Die Mitgliedsbeiträge können in bar, per Überweisung, SEPA-Lastschrift, EC-/Kreditkarte sowie per Apple-/Google-Pay eingezahlt werden.

(2) Zahlungen, die nicht vor Ort erfolgen, werden innerhalb von 48 Stunden dem Beitragskonto gutgeschrieben.

§ 4 Beitragsanpassungen

(1) Beitragsanpassungen können nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden, falls wirtschaftliche Entwicklungen dies erforderlich machen.

(2) Diese Anpassungen müssen den Mitgliedern mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten angekündigt werden und dürfen keine gewerblichen Zwecke verfolgen.

§ 5 Abgabemengen

(1) Die Abgabemenge für Mitglieder ab 21 Jahren beträgt maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.

§ 6 Produktliste

(1) Die Preise für Cannabis-Produkte werden in einer separaten Produktliste festgelegt.

(2) Der Vorstand kann in Abstimmung mit dem Kassenwart Vorschläge zur Anpassung der Produktliste unterbreiten, wenn dies aufgrund von Kostenänderungen notwendig ist.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und bleibt bis zur Beschlussfassung einer neuen Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung gültig.