Beitragsordnung des CSC-HerbalHub
§ 1 Vereinsgebühren
(1) Die Mitgliedschaft im CSC-HerbalHub ist grundsätzlich kostenfrei. Es wird lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 € erhoben, um die anfänglichen Betriebskosten und gestundete Kosten externer Partner zu decken.
(2) Mitglieder ohne Cannabis-Bezug zahlen keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge, da sie keinen produktbezogenen Aufwand verursachen. Sollte ein minimaler Verwaltungsaufwand entstehen (z. B. für administrative Aufgaben oder die Kommunikation), kann eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 € pro Jahr erhoben werden.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Jedes Mitglied hat ein persönliches Beitragskonto, auf das Beiträge gemäß Absatz 4 eingezahlt werden können.
(2) Das Guthaben dient ausschließlich dem Bezug von Cannabis‐Produkten (Blüten, Stecklinge, Samen) laut aktueller Produktliste.
(3) … (Text unverändert)
(4) Gestaffelte Mitgliedsbeiträge
Es gelten die folgenden Mitgliedsbeiträge, orientiert an der maximalen monatlichen Abnahmemenge. Die Beiträge verstehen sich inkl. 19 % MwSt und werden mit Gutschrift auf das Beitragskonto wirksam.
Abnahmemenge je Monat | Beitrag [€] | Ø Preis je Gramm [€/g] |
7,5 g | 59 € | 7,86 €/g |
15 g | 112,50 € | 7,50 €/g |
22,5 g | 164 € | 7,29 €/g |
30 g | 212 € | 7,07 €/g |
37,5 g | 257 € | 6,85 €/g |
45 g | 300 € | 6,67 €/g |
50 g | 325 € | 6,50 €/g |
§ 3 Zahlungsarten
(1) Die Mitgliedsbeiträge können in bar, per Überweisung, SEPA-Lastschrift, EC-/Kreditkarte sowie per Apple-/Google-Pay eingezahlt werden.
(2) Zahlungen, die nicht vor Ort in der Abgabestelle erfolgen, werden innerhalb von 48 Stunden dem Beitragskonto gutgeschrieben.
§ 4 Beitragsanpassungen
(1) Beitragsanpassungen können nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden, falls wirtschaftliche Entwicklungen (z. B. steigende Betriebskosten) dies erforderlich machen.
(2) Diese Anpassungen müssen den Mitgliedern mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten angekündigt werden und dürfen keine gewerblichen Zwecke verfolgen.
§ 5 Abgabemengen
(1) Die Abgabemenge für Mitglieder ab 21 Jahren beträgt maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
§ 6 Produktliste
(1) Die Preise für Cannabis-Produkte werden in einer separaten Produktliste festgelegt.
(2) Der Vorstand kann in Abstimmung mit dem Kassenwart Vorschläge zur Anpassung der Produktliste unterbreiten, wenn dies aufgrund von Kostenänderungen notwendig ist.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 15.08.2024 in Kraft und bleibt bis zur Beschlussfassung einer neuen Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung gültig.
HerbalHub e.V.
Bundesstraße 8
20253 Hamburg
Amtsgericht Hamburg VR 25753