CSC-HerbalHub
Satzung des Herbalhub e.V.
Hier findest du die grundlegenden Regeln unseres Vereins – vom Zweck über die Mitgliedschaft bis zu den Verantwortlichkeiten der Organe.
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
Der Verein führt den Namen „Herbalhub e.V.“
Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg und ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an seine Mitglieder zum Eigenkonsum.
Weitere Aufgaben sind die Information über cannabisspezifische Suchtprävention sowie die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an Mitglieder, berechtigte Personen oder andere Anbauvereinigungen mit gültiger KCanG-Erlaubnis.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen oder elektronischen Antrag an den Vorstand.
Die Mitglieder verpflichten sich, Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen, Adressdaten aktuell zu halten und aktiv beim gemeinschaftlichen Anbau mitzuwirken.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen; der Verein hat höchstens 500 Mitglieder.
§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Wegzug aus Deutschland.
Ein Austritt ist nach drei Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat möglich.
Ausschlussgründe sind u. a. Beitragsverzug, Schädigung des Vereins oder Weitergabe von Cannabis an Minderjährige.
§ 5 Vereinsmittel und Beiträge
Der Verein ist nicht gewinnorientiert; Mittel dürfen nur für Satzungszwecke verwendet werden.
Einnahmen stammen aus Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen und selbstkostendeckenden Abgabenpauschalen.
Die Beitragsordnung legt Höhe und Fälligkeit fest und kann durch den Vorstand angepasst werden.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, der Anbaurat sowie der Präventionsbeauftragte.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern (1. Vorsitzender/Schatzmeister und Schriftführer) und vertritt den Verein einzeln.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, bereitet Mitgliederversammlungen vor und kann eine Geschäftsordnung beschließen.
Vorstandsmitglieder können bei grober Pflichtverletzung abberufen werden und müssen zuverlässig im Sinne des KCanG sein.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ, findet mindestens jährlich statt und kann physisch oder virtuell erfolgen.
Sie entscheidet über Jahresberichte, Entlastungen, Wahlen, Beiträge sowie Beschwerden gegen Vorstandsentscheidungen.
§ 9 Anbaurat
Der Anbaurat besteht aus 3–8 Mitgliedern, ergänzt um zwei entsandte Vorstandsmitglieder.
Er plant den Anbau, wählt Strains, kalkuliert Selbstkosten und trifft sich mindestens zweimal jährlich.
§ 9a Präventionsbeauftragter
Der Präventionsbeauftragte verantwortet Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz und bringt Fachkenntnisse in das Konzept ein.
Er muss Suchtpräventionsschulungen nachweisen und über entsprechende Bescheinigungen verfügen.
§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Kasse wird jährlich von gewählten Kassenprüfern kontrolliert, die Bericht erstatten.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Organmitglieder haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; der Verein kann bei unverschuldeter Schadenshaftung befreiend wirken.
§ 12 Satzungsänderungen, Vermögensanfall bei Auflösung
Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4-Mehrheit; Änderungen können auch auf Anforderung der Behörden vom Vorstand umgesetzt werden.
Bei Auflösung des Vereins bestimmt der Vorstand über das Vermögen.
Kontakt
HerbalHub e.V.
Bundesstraße 8 · 20253 Hamburg
Amtsgericht Hamburg VR 25753